Beschaffung allgemein
Tipps
Ausschreibungen
Eine Ausschreibung gemäss internationaler Abkommen (WTO) muss das Prinzip der Nicht-Diskriminierung einhalten, das heisst alle Anbieter gleich behandeln. Ansonsten bleibt der Handlungsspielraum sehr gross. Es stimmt, dass eine Ausschreibung für ein Produkt kein bestimmtes Öko-Label fordern darf. Hingegen ist es erlaubt, für das besagte Produkt die Erfüllung der Kriterien des Öko-Labels zu fordern. Die auferlegten Bedingungen durch die Abkommen bei Aufträgen der öffentlichen Hand werden durch die Rechtssprechung regelmässig präzisiert. Indem Sie der IGÖB beitreten, profitieren Sie von einer garantierten Aufsicht in diesem Bereich.
Wie schon in der Vergangenheit ist der Kaufpreis massgebend für die Auftragsvergabe. Die Methode «des kostengünstigsten Angebotes» erlaubt eine globalere Bewertung, welche die Qualität (d.h. die Nachhaltigkeit, der Umwelteinfluss, die Betriebskosten, die Reparaturfähigkeit, etc.) sowie die Produktionsart und die Rohstoffgewinnung berücksichtigt.
Der Leitfaden „Öffentliche Beschaffung – Leitfaden für eine nachhaltige Beschaffung „ von der IGÖB herausgegeben, liefert detaillierte Informationen zu diesem Thema.
siehe auch Kapitel Recht
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Beschaffungskommission des Bundes (BKB)
BAFU, Integrierte Produktpolitik
Kapitel Recht
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